Auf 1,72 Prozent verringerte sich der durchschnittliche anfängliche Tilgungssatz von
Baufinanzierungen im Mai 2024, der niedrigste Wert seit Juli 2011 (1,64 Prozent). Im April waren
es noch 1,87 Prozent gewesen. Diese Entwicklung läuft darauf hinaus, dass die Laufzeit der
Kredite steigt und insgesamt mehr an Zinsen gezahlt werden muss.
Gleichwohl sehen sich die Kreditnehmer offenbar immer öfter dazu gezwungen, schlechtere
Konditionen zu akzeptieren. Der Hauptgrund liegt in der vergleichsweise hohen
durchschnittlichen Standardmonatsrate, die sich beispielhaft aus einem Darlehen von 300.000
Euro bei 2 Prozent Tilgung, 80 Prozent Beleihungsauslauf und zehnjähriger Zinsbindung
errechnet: Vor zwei Jahren betrug sie noch 1.190 Euro, derzeit liegt sie infolge des gestiegenen
Zinsniveaus bei rund 1.460 Euro. Hinzu kommt der Trend, dass Immobilienkäufer immer weniger
Eigenkapital einbringen, was zu Risikozuschlägen führt. Im Durchschnitt nehmen sie aktuell
299.000 Euro auf und binden sich gut elf Jahre an die Konditionen.
Versicherungen in Leichter Sprache erklärt
mak73678 | Keine KommentareVersicherungsbedingungen müssen juristisch möglichst präzise gefasst sein, was ihrer
Verständlichkeit für Laien ebenso wenig zuträglich ist wie dem Lesegenuss. Für Menschen mit
geringen Deutschkenntnissen oder mit Lern- oder Leseschwierigkeiten bilden oftmals schon
Versicherungsproduktbroschüren eine unüberwindbare Hürde.
Da Versicherungen jedoch prinzipiell für alle Menschen relevant und wichtig sind, hat der
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in seinem Verbraucherportal „Die
Versicherer“ eine neue Sektion ausschließlich in der sogenannten Leichten Sprache gestaltet.
Sowohl in Textform als auch in Audiostreams werden dort gängige Versicherungsarten mit
einfachen Worten in kurzen Sätzen erklärt.
„Mit den neuen Texten in Leichter Sprache möchten wir Barrieren abbauen und möglichst allen
Menschen den Zugang zur häufig komplexen Versicherungswelt erleichtern“, beschreibt GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen die Intention hinter dem neuen Angebot, das unter
www.dieversicherer.de/leichte-sprache zu finden ist.
Die Pflegeversicherung hat im ersten Quartal 2024 ein Defizit von 650 Millionen Euro
verzeichnet, das bis zum Jahresende voraussichtlich auf 1,5 Milliarden Euro anschwellen wird. Im
nächsten Jahr droht gar ein Minus von 3,4 Milliarden Euro – obwohl durch die Beitragsanhebung
zum Juli 2023 und weitere Maßnahmen deutlich mehr Geld in der Kasse ist als in früheren
Jahren. Als Hauptgrund nennt der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen einen
ungewöhnlich starken Anstieg der Pflegefallzahlen. Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich
mithin auf eine weitere Pflegeversicherungs-Beitragsanhebung einstellen.
Die jüngste Reform hat mit ihren Pflegekostenzuschüssen derweil nicht zu einer echten
Entlastung der Pflegebedürftigen geführt, da die Heimbetreiber unter Kostensteigerungen
ächzen. Im Januar kletterte der bundesweite durchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege
im ersten Jahr auf 2.576 Euro monatlich, so viel wie nie zuvor. Wer sein Vermögen nicht diesem
Kostenrisiko aussetzen will, sollte frühzeitig mit einer privaten Pflegeversicherung vorsorgen. Je
nach Typ und Konditionen zahlt sie im Pflegefall entweder ein Tagegeld oder eine Rente aus
oder erstattet die nachgewiesenen Kosten.
Zinsgipfel überschritten – wie geht es weiter?
mak73678 | Keine KommentareNachdem die Europäische Zentralbank (EZB) die lang ersehnte Wende vollzogen und den
Leitzins erstmals seit 2019 wieder gesenkt hat, geben sich Marktbeobachter verhalten
hinsichtlich der makroökonomischen Bedeutung. Große Euphorie an den Märkten trat nicht ein,
da diese die Zinssenkung „bereits eingepreist“ hatten, wie etwa ifo-Präsident Clemens Fuest
erklärte. Seine Erwartung: „Dass weitere Zinssenkungen bald folgen können, ist angesichts
deutlich steigender Löhne und verschobener Zinssenkungen in den USA eher fraglich.“
Auch der Versicherer-Gesamtverband GDV geht von einem zähen Abstieg vom Zinsgipfel aus: „Er
muss und wird länger dauern als der Weg bergauf, denn die Inflation geht nur langsam zurück.
Preise für Dienstleistungen und vor allem die jüngsten Lohnentwicklungen bremsen den
Inflationsrückgang spürbar aus. Vor weiteren Zinsschritten sind daher klare Daten nötig, die
zeigen, dass der Preisdruck sich verlässlich und dauerhaft abschwächt.“
Kurzfristig sollten Anleger daher nicht auf merkliche konjunkturelle Impulse durch die
Zinspolitik setzen. Die sicherheitsorientierten unter ihnen können sich immerhin noch längere
Zeit über ein Zinsniveau freuen, das festverzinsliche Assets vergleichsweise attraktiv macht.
Über die Unterversicherung deutscher Hausbesitzer gegen Elementargefahren wie Starkregen
und Überschwemmung wird seit Jahren hitzig debattiert. Nur rund jeder zweite hat den
Zusatzbaustein zur Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Der Bundesrat hat sich nun klar
positioniert: Eine Pflichtversicherung soll her. Andernfalls müssten immer wieder die
Steuerzahler einspringen, da der Staat Hochwassergeschädigte regelmäßig unterstützt
(„Samariterdilemma“) –zumindest, wenn Wahltermine anstehen. Im Bundestag zeichnet sich
allerdings nach wie vor keine Mehrheit für eine Zwangspolice ab.
Auch die Versicherer sind skeptisch und sehen eher bei der Schadensvorbeugung
Handlungsbedarf.„Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Sonst
können wir uns schon jetzt auf Milliardenschäden bei künftigen Hochwassern gefasst machen“,
mahnt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV). Konkret schwebt dem GDV ein „Maßnahmenpaket aus einer
verpflichtenden Klima-Gefährdungsbeurteilung bei Baugenehmigungen, dem konsequenten
Baustopp in Überschwemmungsgebieten, der Entsiegelung von Flächen und einem
bundesweiten Naturgefahrenportal“ vor.
Jeder zehnte Versicherungsschaden ist zweifelhaft
mak73678 | Keine KommentareDer Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Laut Statistischem Bundesamt lagen die Immobilienpreise hierzulande 2023 in jedem Quartal
um ein Zehntel unter dem Vorjahresniveau. Einen solchen Preisverfall hat Deutschland seit über
60 Jahren nicht mehr erlebt. Nicht in allen Städten gab es indes einen Rückgang – das
Hamburger Preisniveau beispielsweise blieb stabil.
(Neu-)Mieter müssen derweil immer tiefer in die Tasche greifen: Im letzten Quartal 2023 wurde
vom Institut der deutschen Wirtschaft ein Mietpreisplus von 5,3 Prozent gegenüber dem
Vorjahresquartal registriert. Nach wie vor sind Großstädter besonders betroffen; in Berlin stiegen
die Mieten 2023 auf Jahressicht um fast 13 Prozent, im direkten Umland teils noch stärker. „Die
Mieten sind weder gesunken, noch sind sie weniger stark angestiegen“, sagte der Präsident des
Deutschen Mieterbundes Lukas Siebenkotten gegenüber dem SWR. Der Grund liege vor allem im
nach wie vor eklatanten Missverhältnis zwischen Wohnraumangebot und -nachfrage, an dem
sich auch so bald nichts ändern werde: „In den nächsten zwei Jahren wird sich auf der
Mieterseite für uns leider nichts Positives tun.“
Kein Versicherungsschutz gegen aufsteigendes Grundwasser
mak73678 | Keine KommentareAngesichts der zunehmenden Wetterextreme mit steigender Überschwemmungsgefahr ist es ratsam, Gebäude auch gegen Elementargefahren wie Hochwasser abzusichern – selbst fernab von Gewässern. Denn auch Starkregenereignisse können solche Wassermassen hervorbringen, dass es zu gravierenden Schäden an Immobilien kommen kann.
Zu beachten ist dabei jedoch: Schäden durch aufsteigendes Grundwasser sind auch dann nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, wenn der Zusatzbaustein Naturgefahrenversicherung abgeschlossen wurde. Lediglich wenn das Grundwasser außerhalb des Gebäudes zu Hochwasser beigetragen hat, das dann zu Schäden führt, greift der Schutz.
Immobilienbesitzer sind deshalb angehalten, die Dichtigkeit ihres Kellers regelmäßig zu überprüfen. Auch eine sogenannte Weiße Wanne garantiert nicht für alle Zeiten, dass das Mauerwerk undurchlässig bleibt. Eine Abdichtung aus Bitumen bietet nur für ein gutes Jahrzehnt zuverlässigen Schutz. Noch wichtiger wird die regelmäßige Prüfung, wenn das Gebäude auf beweglichem Grund steht, der die Bildung von Rissen begünstigt.
Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
mak73678 | Keine KommentareWer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Pfandbriefe sind wieder „in“
mak73678 | Keine KommentareIm Zuge der Zinswende sind neben Bundesanleihen auch Pfandbriefe wieder in Renditeregionen angekommen, die für sicherheitsorientierte Anleger interessant sind. Die greifen denn auch vermehrt zu. So lag das Handelsvolumen mit Pfandbriefen an der Börse Stuttgart 2023 um mehr als 170 Prozent über dem Vorjahreswert. Die Umlaufrenditen von Hypothekenpfandbriefen mit einer Restlaufzeit von neun bis zehn Jahren betrugen zuletzt laut Bundesbank 3,54 bis 3,65 Prozent und schlugen Bundesanleihen damit deutlich.
Bei Pfandbriefen („Covered Bonds“) handelt es sich um gedeckte Schuldverschreibungen, die hierzulande dem Pfandbriefgesetz unterliegen. Gedeckt sind sie entweder mit Sachwerten wie Immobilien (bei Hypothekenpfandbriefen) oder mit der Finanzkraft einer öffentlichen Körperschaft wie einer Stadt oder Gemeinde (bei Kommunalobligationen). Für Privatanleger sind sie über Börsen, Banken und Onlinebroker erhältlich – und sicherlich auch über die Finanzberaterin oder den Finanzberater des Vertrauens.